Fragen und Antworten (F&A)
Wir bei Envotis legen großen Wert auf eine umfangreiche und individualiserte Beratung. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, uns Ihre Fragen am besten direkt zu stellen. Sie können uns gerne eine Nachricht an info@envotis.com senden oder einfach unser Kontaktformular nutzen.
Wir haben zudem eine Übersicht der meistgestellten Fragen für Sie zusammengestellt. Wir hoffen, dass dies Ihnen helfen kann.
Wie lange dauert üblicherweise der Vermittlungs- und Einwanderungsprozess?
Vermittlungsprozess:
Envotis verfügt über ein Netzwerk an ausländischen Fachkräften, die bei Bedarf schnell dem interessierten Kunden präsentiert werden können. Sollte das gesuchte Profil in unserem Kandidatenpool noch nicht vorhanden sein, leiten wir sofort die passenden Sourcing-Maßnahmen ein. Dabei erhalten potentiell geeignete Kandidaten innerhalb von 24 Stunden eine Einladung zu einem Screening-Call und werden unmittelbar danach dem Kunden vorgeschlagen. Für Planungszwecke können Sie für die Vermittlung an sich von einer Prozessdauer von ungefähr 1 Monat ausgehen.
Einwanderungsprozess:
Die Dauer des Einwanderungsprozesses hängt stark von der Nationalität der vermittelten Fachkraft ab. Dabei wird zwischen zwei Gruppen von Ländern unterschieden. Die erste Gruppe besteht aus den EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, Lichtenstein, Island und der Schweiz. Die zweite Gruppe besteht aus allen anderen Ländern (sogenannte “Drittstaaten”).
Fachkräfte aus der EU, Norwegen, Lichtenstein, Island und der Schweiz werden wie deutsche Staatsangehörige behandelt und dürfen jederzeit – und ohne eine Erlaubnis zu benötigen – eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.
Fachkräfte aus Drittstaaten dagegen müssen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen, um in Deutschland tätig zu werden. Die Dauer des Einwanderungsprozesses bei dieser Gruppe von Fachkräften variiert zwischen 3 und 6 Monaten. Fachkräfte, die einen regulierten Beruf ausüben möchten (wie dies z.B. im Pflegebereich der Fall ist), benötigen – u.a. aufgrund des Qualifikationsanerkennungsprozesses – ca. 5 bis 6 Monate. Fachkräfte, die einem nicht-regulierten Beruf nachgehen möchten (wie z.B. Softwareentwickler oder Marketing-Manager), können i.d.R. mit einer kürzeren Prozessdauer von 3 bis 4 Monaten rechnen.
Welche Sprachkenntnisse besitzen die vermittelten Fachkäfte?
Reglementierte Berufe:
Bei den reglementierten Berufen, d.h. Berufe, deren Ausübung in Deutschland an bestimmte nachweisbare Qualifikationen geknüpft ist (wie dies u.a. bei Pflegefachkräften der Fall ist), sind i.d.R. gute bis sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich.
Aus diesem Grund besitzen alle von Envotis vermittelten Fachkräfte, die einen reglementierten Beruf ausüben möchten, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher.
Unreglementierte Berufe:
Bei unreglementierten Berufen (wie z.B. Softwareentwickler oder Logistik-Spezialist) brauchen qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland – rein rechtlich betrachtet – keine Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Je nach Tätigkeit und Branche können aber Deutschkenntnisse sinnvoll bzw. sogar notwendig sein. In solchen Fällen schlägt Envotis natürlich ausschließlich Kandidaten vor, die das vom Arbeitgeber verlangte Sprachniveau besitzen.
Kandidaten, die von Envotis vermittelt werden und die über keine bzw. niedrige Deutschkenntnisse verfügen, besitzen alle ausgezeichnete Englischkenntnisse. Diese werden von uns im Rahmen unseres Screeningprozesses überprüft.
Wie viel kostet die Vermittlung einer ausländischen Fachkraft?
Envotis unterscheidet sich von den üblichen Personaldienstleistern unter anderem dadurch, dass wir zusätzlich zur Vermittlung des passenden Kandidaten den gesamten Einwanderungs- und Settling-In-Prozess der Fachkraft steuern.
Darüber hinaus sind wir stolz darauf, dieses Gesamtpaket zu einem kompetitiven Preis anzubieten. Wir sind nämlich der festen Überzeugung, dass Fairness – ein von unseren Unternehmenswerten – auch unsere Preispolitik bestimmen sollte.
Als Kunde erhalten Sie das komplette Leistungspaket einschließlich Vermittlung, Steuerung des Einwanderungsprozesses und Koordinierung der Settling-In-Maßnahmen für lediglich 25% des jährlichen Zielgehalts der Fachkraft. Bei mehreren Vermittlungen innerhalb eines Kalenderjahres profitieren Sie zudem als Unternehmen von attraktiven Vergünstigungen.
Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Gerne können Sie mithilfe unseres Kontaktformulars unkompliziert ein unverbindliches Gespräch vereinbaren. Alternativ können Sie uns auch eine kurze Nachricht an info@envotis.com senden.
Was passiert, wenn eine Fachkraft widererwartend nicht anfangen kann?
Wir bei Envotis sind der Meinung, dass die besten Geschäftsbeziehungen auf Fairness und gemeinsamem Erfolg basiert sind.
Sollte also eine Fachkraft widererwartend ihre Tätigkeit nicht aufnehmen können, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf die Vermittlung einer Ersatzfachkraft. Als Alternative erstatten wir Ihnen gerne Ihre bereits getätigten Zahlungen zurück.
Wie verläuft der Recruitingprozess von ausländischen Fachkräften bei Envotis?
Unser Recruitingprozess besteht aus zwei Teilen.
Erster Teil:
Zunächst überprüft Envotis u.a. im Rahmen eines längeren Interviews, ob der Kandidat über die für die Vermittlung erforderlichen Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften verfügt. Nur die Kandidaten, die diese erste Phase erfolgreich bestanden haben, werden Ihnen präsentiert.
Wir nutzen zudem den ersten Teil des Recruitingprozesses, um mit dem Kandidaten ausführlich über unsere Rahmenbedingungen und Leistungen zu diskutieren. Somit vermeiden wir mögliche Überraschungen später im Prozess.
Zweiter Teil:
Sobald Sie als Kunde Envotis informieren, dass Sie den vorgeschlagenen Kandidaten kennenlernen möchten, übernehmen wir eine koordinierende Rolle und stellen sicher, dass das Bewerbungsgespräch reibungslos verläuft. Dabei wissen wir, dass jedes Unternehmen anders ist und wenden den bei Ihnen bereits etablierten Interviewprozess selbstverständlich an.
Wie unterstützt Envotis die Relocation der Fachkraft?
Im Gegensatz zu anderen Personaldienstleistern übernimmt Envotis – zusätzlich zur Vermittlung – auch noch die Relocation der ausländischen Fachkraft nach Deutschland.
Konkret bedeutet dies, dass Envotis den gesamten Einwanderungsprozess der Fachkraft und deren Familie koordiniert und für die damit verbundenen Kosten (z.B. Gebühren für die Erteilung des Visums oder Kosten für die Erstellung der notwendigen Übersetzungen) aufkommt.
Darüber hinaus steuert Envotis die sogenannten Settling-In-Maßnahmen (z.B. Suche nach einer passenden Wohnung oder Eröffnung eines Bankkontos) für den vermittelten Mitarbeiter. Da jede Relocation anders ist, darf sich die Fachkraft – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber – die passenden Settling-In-Services aus einem umfangreichen Leistungskatalog selber zusammenstellen. Dabei darf jede Fachkraft Sellting-In-Services bis zu einem Gesamtwert von 3.000,00€ netto auswählen.
Vermittelt Envotis auch inländische Fachkräfte?
Envotis ist auf die Vermittlung von ausländischen Fachkräften spezialisiert. Dabei stammen die Fachkräfte sowohl aus dem EU-Ausland als auch aus sogenannten “Drittstaaten”.
Die Vermittlung von Personen, die bereits in Deutschland leben und arbeiten, gehört leider nicht zu unserem Leistungsspektrum.
In welchen Bundesländern ist Envotis tätig?
Der Sitz von Envotis liegt in Aalen, Baden-Württemberg. Das Unternehmen ist aber deutschlandweit tätig.